Einige Schulen benötigen zur Vergabe eines OGS-Platzes eine Bescheinigung von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in oder, falls Sie einen Sprachkurs besuchen. Wenn Sie Ihre Bescheinigung bei der OGS einreichen wollen, können Sie dies entweder in der OGS-Anmeldung tun oder diese nachträglich in Ihrem Benutzerkonto hochladen.
Falls Sie allgemeine Fragen bezüglich Bescheinigungen haben, melden Sie sich bei Ihrer OGS-Leitung.
Bitte denken Sie daran, dass hier nur Bescheinigungen über Arbeitszeiten oder Sprachkurse gemeint sind. Einkommensnachweise werden von der AWO nicht bearbeitet. Schicken Sie diese bitte zur Stadt Bielefeld (Abteilung Elternbeiträge), nachdem (!) Sie einen OGS-Platz erhalten haben.
1) Die Bescheinigung mit der OGS-Anmeldung einreichen:
Bei der OGS-Anmeldung gibt es einen Bereich zum Upload von Bescheinigungen. Klicken oder tippen Sie auf “Durchsuchen…”
Hinweis: Nicht alle OGSen benötigen diesen Nachweis. Sollte Ihre gewünschte OGS keine Bescheinigung benötigen, ist diese Upload-Box für Sie nicht sichtbar.
Auf Ihrem PC oder Smartphone, suchen Sie die ausgefüllte und eingescannte Bescheinigung und wählen Sie sie an, um sie hochzuladen.
Wenn Sie mit der Anmeldung fertig sind, klicken oder tippen Sie auf “Anmeldung absenden”. Nun kann die OGS-Leitung die Bescheinigung im Portal sehen!
2. Eine Bescheinigung nachreichen (nach Abschicken der Anmeldung)
Wählen Sie auf der Startseite “Bescheinigung hochladen”
Wählen Sie die Anmeldung aus, für die eine Bescheinigung hochgeladen werden soll:
Bescheinigung auswählen und hochladen:
Fertig!
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